Berichte gem. § 3 Abs. 1 KIG 2023 & § 3 Abs. 1 KIG 2025
Die Gemeinden haben gemäß § 3 Abs. 1 KIG 2023 und gemäß § 3 Abs. 1 KIG 2025 für die Finanzzuweisungen drei Berichtspflichten zu erfüllen:
- Bericht an den Gemeinderat,
- Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde und
- Information des Landes über den Bericht und die Veröffentlichung.
Hiermit erfolgt die Veröffentlichung auf der Homepage.

