Gemeinde Neuberg Wappen

Berichte gem. § 3 Abs. 1 KIG 2023 & § 3 Abs. 1 KIG 2025

Die Gemeinden haben gemäß § 3 Abs. 1 KIG 2023 und gemäß § 3 Abs. 1 KIG 2025 für die Finanzzuweisungen drei Berichtspflichten zu erfüllen:

  1. Bericht an den Gemeinderat,
  2. Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde und
  3. Information des Landes über den Bericht und die Veröffentlichung.

Hiermit erfolgt die Veröffentlichung auf der Homepage.

Bericht KIG 2023

Bericht KIG 2025